Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeit beschreibt den Zustand einer dauerhaften Beeinträchtigung der Berufsausübung. Diese kann ausgelöst worden sein durch eine Krankheit, einen Unfall oder Invalidität. Die Folge ist, dass der Betroffene seinen bisher ausgeübten Beruf nicht weiter ausführen kann. Dies schließt nicht das Arbeiten in einer beruflichen Tätigkeit generell aus. Der Betroffene kann weiterhin einem Beruf nachgehen, welcher seinen geistigen und körperlichen Konditionen entspricht. Für den Fall einer Berufsunfähigkeit kann im Voraus eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Statistiken besagen, dass hauptsächlich psychische Leiden zu einer Berufsunfähigkeit führen. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher für jeden sinnvoll.
Definition Berufsunfähigkeit
Bei der Betrachtung der Berufsunfähigkeit muss beachtet werden, dass diese nicht mit der Erwerbsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die betroffene Person nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt durch eine berufliche Tätigkeit selbst zu verdienen. Das bedeutet, dass der Betroffene durch seinen behinderungs- oder krankheitsbedingten psychischen oder auch physischen Zustand nicht fähig ist, einen Beruf auszuüben. Es handelt sich also nicht nur um einzelne Tätigkeiten oder einen Tätigkeitsbereich, sondern generell um alle Erwerbstätigkeiten.
Im Unterschied zu einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung leistet die gesetzliche Rentenversicherung nur, wenn die Erwerbsfähigkeit auf unter sechs Stunden gefallen ist. Kann der Betroffene noch immer zwischen drei und sechs Stunden täglich einem Beruf nachgehen, so spricht man von halber Erwerbsminderung. Ist er nur noch maximal drei Stunden täglich arbeitsfähig, so liegt volle Erwerbsminderung vor. Selbst dann bekommt der Betroffene vom Staat nur ca. 30 Prozent seines vorherigen Bruttolohns. Zu den Tätigkeiten, welche für die Feststellung einer Erwerbsfähigkeit herangezogen werden, zählen alle Berufe, die zumutbar sind, was bedeutet, dass sie den Kräften und Fähigkeiten des Betroffenen sowie seiner bisherigen Ausbildung entsprechen. Berufsunfähigkeit liegt daher nicht vor, wenn der Versicherte eine zumutbare Tätigkeit ausüben kann. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt in der Regel bereits bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit. Da jede Berufsunfähigkeitsversicherung anders ist, sollten Sie zunächst mehrere Tarife miteinander vergleichen.
