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Weitere Informationen zur
Versicherungslücke

Die
aktuelle
gesetzliche Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos basiert
auf der
Rentenreform 2000. In deren Folge haben sich die bis dahin
gültigen Leistungen aus
den gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen gravierend
geändert.
Als eine Art Bestandsschutz wird die Berufsunfähigkeitsrente
nur
noch
Versicherten gewährt, die vor dem 1.1.1961 geboren sind.
Allerdings gibt es
auch hier eine erhebliche Leistungsreduzierung, da nur noch die
Hälfte der
vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. ...weiter
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