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Weitere Informationen zur Versicherungslücke

Die aktuelle gesetzliche Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos basiert auf der Rentenreform 2000. In deren Folge haben sich die bis dahin gültigen Leistungen aus den gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen gravierend geändert.
Als eine Art Bestandsschutz wird die Berufsunfähigkeitsrente nur noch Versicherten gewährt, die vor dem 1.1.1961 geboren sind. Allerdings gibt es auch hier eine erhebliche Leistungsreduzierung, da nur noch die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.  
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