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Weitere Informationen zur Versicherungslücke

Für alle die nach dem 1.1.1961 geboren sind gilt die bis dahin gültige Definition der Berufsunfähigkeit nicht mehr. Die Berufsunfähigkeitsrente wurde zum 1.1.2001 durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Wichtigstes Merkmal ist hierbei, dass im Versicherungsfall auf andere Berufe und Tätigkeiten verwiesen werden kann. Die Berücksichtigung auf die bisherige Ausbildung und ausgeübte Tätigkeit ist damit entfallen. Außerdem richtet sich der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente auch nach dem zeitlichen Arbeitsvermögen des Arbeitnehmers. So haben die Betroffenen, die mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können keinen, die zwischen 3-6 Stunden arbeitsfähig sind auf 50 % (ca. 400,-) und die weniger als 3 Stunden arbeiten können, Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente (ca. 700,-). ...zurück

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