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Weitere Informationen zur
Versicherungslücke

Für
alle die nach dem 1.1.1961 geboren sind gilt die bis dahin
gültige
Definition der Berufsunfähigkeit nicht mehr. Die
Berufsunfähigkeitsrente wurde
zum 1.1.2001 durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Wichtigstes
Merkmal ist hierbei, dass im Versicherungsfall auf andere Berufe und
Tätigkeiten verwiesen werden kann. Die
Berücksichtigung auf die bisherige
Ausbildung und ausgeübte Tätigkeit ist damit
entfallen. Außerdem richtet sich
der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente auch nach dem zeitlichen
Arbeitsvermögen des Arbeitnehmers. So haben die Betroffenen,
die mehr als 6
Stunden täglich arbeiten können keinen, die zwischen
3-6 Stunden arbeitsfähig
sind auf 50 % (ca. 400,-) und die weniger als 3 Stunden arbeiten
können,
Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente (ca.
700,-). ...zurück
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