Vertragsbedingungen Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Tarife der diversen Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen nicht nur Unterschiede bei den Kosten, sondern auch beim Versicherungsschutz vor. Beim Angebotsvergleich sollten Sie also nicht nur auf den Preis achten. Auch die konkreten Leistungen, die Sie erhalten, wenn Sie berufsunfähig werden, sind bedeutsam.
Ganz entscheidend ist, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um von der Versicherung Leistungen zu bekommen. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass der Versicherungsvertrag keinen Ausschluss für bestimmte Krankheiten und keine „abstrakte Verweisung“ beinhaltet. Ist eine abstrakte Verweisung vorgesehen, so darf der Versicherer bei Berufsunfähigkeit womöglich von Ihnen fordern, einen anderen Beruf auszuüben und zahlt Ihnen keine Rente, obwohl Sie berufsunfähig sind.
Auch gibt es die „konkrete Verweisung“. Ist sie Bestandteil des Vertrags, so wird die Versicherungsgesellschaft von der Leistungspflicht befreit, falls Sie freiwillig einen tatsächlich gleichwertigen Beruf ausüben.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Karenzzeit. Viele Versicherungen zahlen erst 6, 12, 18 oder 24 Monate nachdem Sie berufsunfähig geworden sind. Mit wachsender Länge einer solchen Karenzzeit sinken die Beiträge für Sie als Versicherten. Eine lange Karenzzeit ist jedoch nur ratsam, wenn Sie während dieser Phase anderweitig Ihr Leben finanzieren können. Hier müssen Sie abwägen, was in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist.
Leistungsdauer
Bei der Leistungsdauer einer Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um den Zeitraum, in dem bei Berufsunfähigkeit die festgelegte Rente geleistet wird. Bei den meisten Gesellschaften gibt es bei bestimmten Risiko-Berufsgruppen nur bis zur Vollendung des 55. oder 60. Lebensjahrs eine Rente. Bei anderen Anbietern ist für fast alle Berufe ein Versicherungsschutz bis zum 65. Lebensjahr erhältlich.
Ähnlich verhält es sich mit der Versicherungsdauer. Baufacharbeiter etwa können sich bei vielen Versicherern nur bis zum 55. Lebensjahr absichern. Werden sie danach berufsunfähig, so wird ihnen keine Rente zugesprochen. Weniger riskante Berufe wie Augenoptiker, Redakteur oder IT-Kraft erhalten einen Versicherungsschutz üblicherweise bis zum gesetzlichen Rentenalter.
