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Wichtige Vertragsdetails der Berufsunfähigkeitsversicherung

So geht manch ein Versicherter leer aus, weil er nach der Definition seiner Gesellschaft nicht als berufsunfähig gilt, den Antrag vor Jahren unvollständig ausgefüllt hat oder er im Schadensfall auf einen anderen Beruf verwiesen wird. Daher sollte gründlich geprüft werden, ob in den Bedingungen der Verzicht auf abstrakte Verweisung enthalten, die Berufsunfähigkeit des ausgeübten Berufes auch wirklich abgesichert ist, ein klar definierter Zeitraum für den Beginn des Leistungsfalles besteht oder auf die Arztanordnungsklausel verzichtet wird. Eine große Hilfe ist das Informationspotential des Internets. Auf ein persönliches Gespräch mit einem professionellen Versicherungsexperten sollte dabei allerdings nicht verzichtet werden.  ...zurück

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