Gesundheitliche Voraussetzungen Berufsunfähigkeitsversicherung

Um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können, müssen Sie einige gesundheitliche Bedingungen erfüllen. Erachtet der Versicherer Ihren Gesundheitszustand aufgrund einer Vorerkrankung oder aktueller gesundheitlicher Beschwerden als besonders riskant, so wirkt sich dies negativ auf den Vertrag aus oder Ihr Antrag wird abgelehnt. Zur Analyse Ihres Gesundheitsbildes müssen Sie bei der Antragstellung Gesundheitsfragen beantworten. Eine ärztliche Diagnose ist in der Regel nur ab einer bestimmten Rentenhöhe oder bei erhöhtem Eintrittsalter erforderlich. Da mit steigendem Alter das Risiko einer baldigen Berufsunfähigkeit wächst, sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abschließen.

Im Rahmen der Gesundheitsprüfung wird mitunter ein Attest gefordert, in dem eine Berufstauglichkeit für einen bestimmten Zeitraum ärztlich bestätigt werden muss. Allerdings halten es viele Ärzte für kaum machbar, die Unwahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit für mehr als sechs Monate bescheinigen zu können.

So oder steht fest, dass es bei einer schwerwiegenden Vorerkrankung oder gegenwärtigen Leiden wie Rückenproblemen oder Diabetes äußerst schwierig ist, eine Versicherung abzuschließen, da die Gefahr einer eintretenden Berufsunfähigkeit in solchen Fällen zu hoch ist. Auch wer in psychotherapeutischer Behandlung ist, hat kaum eine Chance, von einem Versicherer akzeptiert zu werden.

Gesundheitliche Voraussetzungen – faire Fragen zu Ihrer Gesundheit

Zwar hat jede Gesellschaft das Recht, Gesundheitsfragen zu stellen, jedoch fallen diese bei jedem Versicherer anders aus. Wichtig ist, dass die Fragen nicht zu allgemein sind, da sie sonst womöglich kaum zu beantworten sind. Machen Sie eine Fehlangabe, so besteht die Gefahr, dass Sie bei Berufsunfähigkeit keine Leistung erhalten. Durch zu generelle Gesundheitsfragen kann sich der Versicherer im Ernstfall aus der Affäre ziehen.

Eine unfaire Frage könnte in etwa lauten: „Welche körperlichen Beschwerden hatten Sie in den vergangenen 10 Jahren?“ Fairer sind Fragen zu spezifischen Erkrankungen, etwa: „Hatten Sie innerhalb der letzten drei Jahre einen Bandscheibenvorfall?“ Fragen zu stationären Aufenthalten sollten sich höchstens auf die letzten zehn Jahre beziehen, bei Arztbesuchen oder Erkrankungen sollten es maximal die letzten fünf Jahre sein. Prinzipiell empfiehlt es sich, den Arzt zu kontaktieren, wenn Sie glauben, eine Frage nicht beantworten zu können.

Im Zusammenhang mit der Gesundheitsprüfung spielt auch das sogenannte „Rücktrittsrecht“ eine Rolle. Haben Sie fehlerhafte Angaben zu Ihrer Gesundheit gemacht, so darf der Versicherer üblicherweise fünf Jahre lang vom Vertrag zurücktreten. Einige Verträge beinhalten ein unbefristetes Rücktrittsrecht. Einen solchen Vertrag sollten Sie nicht unterschreiben.